Statusreform Bologna

Die "Erklärung zur Bologna-Reform" vom 19. Juni 1999 wurde von 29 Staaten, darunter auch der Schweiz, unterzeichnet. Kernpunkte der Reform sind die Einführung eines zweistufigen Studiensystems mit Bachelor und Master und des Leistungspunktesystems ECTS. Die Reform betrifft Universitäten, Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen und soll bis 2010 umgesetzt werden. Inzwischen beteiligen sich 45 Länder an der Reform.
 
Zielsetzungen sind:
  • erleichterte Mobilität zwischen den Hochschulen
  • verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen
  • Transparenz der Leistung durch das ECTS-System
  • Vereinfachung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse          
Seit 2001 ist die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) durch den Bund und die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) beauftragt, die Koordinierung und Umsetzung der Bolognareform zu leiten.

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